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Schutzgeländer für Bodentreppen

Schutzgeländer für Bodentreppen Noch immer bleiben bei Bodentreppen wichtige Sicherheitsvorschriften oft unbeachtet. Die Bauordnung schreibt für Bodentreppen ein Schutzgeländer vor. Dies gilt auch im selbstgenutzten Eigenheim. Kommt ein Nutzer der Dachbodentreppe zu Schaden, wird das fehlende Schutzgeländer zum Problem. Für Hausbesitzer, Verarbeiter, Verkäufer und Planer. Denn die Bauordnung lässt keinen Zweifel: „Öffnungen in begehbaren Decken …“  sind „… zu umwehren“.

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