Noch immer bleiben bei Bodentreppen wichtige Sicherheitsvorschriften oft unbeachtet. Die Bauordnung schreibt für Bodentreppen ein Schutzgeländer vor. Dies gilt auch im selbstgenutzten Eigenheim. Kommt ein Nutzer der Dachbodentreppe zu Schaden, wird das fehlende Schutzgeländer zum Problem. Für Hausbesitzer, Verarbeiter, Verkäufer und Planer. Denn die Bauordnung lässt keinen Zweifel: „Öffnungen in begehbaren Decken …“ sind „… zu umwehren“.
Oft ist der U-Wert das einzige Entscheidungskriterium bei der Auswahl einer Dachbodentreppe. Doch schon beim Vergleich der Dämmwerte von Spitzbodentreppen ist Vorsicht geboten, denn es werden sehr unterschiedliche U-Werte angegeben.
Ob im Neubau oder beim Bauen im Bestand, Nachhaltigkeit und Wohngesundheit werden immer wichtiger. Wellhöfer bietet klimaneutrale und schadstoffarme Bodentreppen, Flachdachausstiege, Deckentüren und Kniestocktüren. Das Versprechen „Gutfühlen mit Wellhöfer“ erfüllt das Unternehmen mit verantwortungsvollen Maßnahmen für Umwelt und Gesundheit auf nachhaltige Weise.
Schadstoffarme Baustoffe werden immer wichtiger. Dichtere Gebäudehüllen halten Schadstoffe immer länger in unseren Räumen. Ungenügender Luftaustausch von belasteter Innenraumluft in neu gebauten oder sanierten Gebäuden stellt eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung dar. Die steigende Anzahl von Allergien ist eine deutliche Warnung, bei der Auswahl von Baustoffen auf schadstoffarme Produkte zu achten.
Es gibt sehr unterschiedliche Dachkonstruktionen: Kaltdach, Warmdach, hinterlüftet, gedämmt, ungedämmt... Geht es dann um die Dachbodentreppe kann es schwierig werden, denn nicht jede Treppe eignet sich für alles.